Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro
Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf bis zu 40 € pro Monat für Pflegehilfsmittel.
Personen mit Pflegegrad haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Wert von 40 €.
Pflegehilfsmittel dienen der Unterstützung und Erleichterung der häuslichen Pflege Diese Produkte werden von der Pflegekasse bezuschusst:
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Mundschutz
- Schutzschürzen
Anspruch hat jeder Pflegebedürftige, der zu Hause versorgt wird und pflegeversichert ist. Wir stellen Ihnen Ihre individuelle Pflegebox zusammen.
Ein Rezept brauchen Sie nicht.
Es genügt, einen Antrag auf die gewünschten Hilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse zu stellen. Dabei unterstützen wir Sie gern. Wir halten den Antrag auf den Zuschuss für Sie bereit, auch wenn Sie pflegender Angehöriger sind, und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen. Die Bewilligung für den Zuschuss hängt von der Pflegekasse ab. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, können Sie die Hilfsmittel direkt bei uns in der Apotheke abholen.
Die Dokumentation und Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir.
Kontaktieren Sie uns
Markt Apotheke
Nordengraben 8
58636 Iserlohn
Telefon: 023 71 / 290 18
Fax: 023 71 / 159 50 61
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